Gästesicherheit und Prüfpflichten zuverlässig vereinen
Duschanlagen, Wellnessbereiche und schwankende Belegung machen Beherbergungsbetriebe zu einem besonderen Risikoprofil für Legionellen. Wir vermitteln Ihnen geprüfte Gutachter und Fachbetriebe für Gefährdungsanalyse, Probennahme und Sanierung.
Ihre Herausforderungen
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe zählen als Großanlagen der gewerblichen Trinkwasser-Installation zu den nach § 14b TrinkwV untersuchungspflichtigen Betreibern. Viele Duschköpfe, Wellnessbereiche und saisonal schwankende Belegung erhöhen dabei das Risiko für Stagnation und Legionellenwachstum – und die Gästesicherheit duldet keine Verzögerung.
- 1 Regelmäßige Untersuchungspflicht nach § 14b TrinkwV für Großanlagen mit zentraler Warmwasserbereitung.
- 2 Viele Zapfstellen und Duschanlagen, teils mit Wellness- und Poolbereich, erhöhen die Komplexität der Anlage.
- 3 Saisonale Auslastungsschwankungen begünstigen Stagnation in selten genutzten Leitungsabschnitten.
- 4 Schnelle, diskrete Reaktion bei Befunden, um Gästesicherheit und Reputation zu schützen.
Wie wir unterstützen
Wir gleichen Ihre Anfrage mit qualifizierten Gutachtern und Fachhandwerkern in Ihrer Nähe ab – für Gefährdungsanalyse nach VDI 6023, akkreditierte Probennahme oder Sanierung nach Grenzwertüberschreitung. Betriebsarme Zeiten lassen sich gezielt für Arbeiten an der Trinkwasser-Installation nutzen. Die Vermittlung ist für Auftraggeber kostenfrei.
Grundlage unserer Kriterien
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) §§ 14–16
- VDI 6023 Blatt 1 (Trinkwasserhygiene)
- DVGW-Arbeitsblätter W551 / W553
- Akkreditierte ZS-Probennahme (§15 Abs. 4 TrinkwV)
Anfrageformular
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