Legionellenbefund festgestellt? So gehen Sie jetzt sicher vor.
Wir kümmern uns um das Legionellen-Problem und nehmen Ihnen den Stress. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den rechtssicheren Umgang mit einem Befund oder einer Grenzwertüberschreitung – von der Sofortmaßnahme bis zur bestätigten Nachbeprobung.
Jetzt Fachfirma findenDie 6 Schritte im Überblick
Jeder Schritt ist einzeln nachvollziehbar erklärt. Wo ein Fachbetrieb benötigt wird, gelangen Sie direkt zu unserem Anfrageformular – bereits mit dem passenden Anlass vorausgewählt.
Sofortmaßnahmen ergreifen
Wird der technische Maßnahmenwert (100 KBE/100 ml) an einer Zapfstelle überschritten, schränken Sie deren Nutzung bis zur Klärung umgehend ein – z. B. durch ein Duschverbot an der betroffenen Stelle. Ein Endstellenfilter kann als Übergangslösung dienen, ersetzt aber keine Sanierung.
- ✓ Betroffene Zapfstelle(n) identifizieren und Nutzung einschränken
- ✓ Betroffene Nutzer:innen bei Bedarf informieren
- ✓ Ggf. Endstellenfilter als Sofortmaßnahme prüfen
Sanquell Endstellenfilter · Anzeige
Sofortiger Schutz durch Legionellenfilter verhindert das Duschverbot vom Gesundheitsamt.
Mehr erfahrenMeldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt prüfen
Bei einer Grenzwertüberschreitung besteht nach § 16 Abs. 1 TrinkwV eine Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Ihrer konkreten Meldepflicht erteilt ausschließlich das zuständige Amt.
- ✓ Zuständiges Gesundheitsamt kontaktieren
- ✓ Befund und bereits eingeleitete Sofortmaßnahmen mitteilen
Öffnet die offizielle PLZ-Suche des Robert Koch-Instituts in einem neuen Tab.
Gefährdungsanalyse beauftragen
Nach § 51 TrinkwV muss eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) durch einen qualifizierten Gutachter erfolgen, idealerweise mit VDI/DVGW-6023-Zertifizierung Kategorie A. Sie klärt Ursache und Ausmaß und ist Grundlage für alle weiteren Sanierungsschritte.
Gutachter für Gefährdungsanalyse findenSanierung durch einen Fachbetrieb
Auf Basis der Gefährdungsanalyse setzt ein Fachhandwerker die notwendigen Maßnahmen um – etwa thermische Desinfektion, Rohrleitungsarbeiten oder bauliche Anpassungen nach DVGW-Arbeitsblatt W551/W553.
Fachbetrieb für Sanierung findenNachbeprobung zur Erfolgskontrolle
Nach der Sanierung bestätigt eine akkreditierte Probennahme (ZS-Probennahme nach § 15 Abs. 4 TrinkwV) den Erfolg der Maßnahmen. Erst mit einem unauffälligen Befund gilt die betroffene Anlage wieder als unbedenklich nutzbar.
Fachfirma für Nachbeprobung findenDokumentieren und im Regelbetrieb bleiben
Bewahren Sie Befund, Gefährdungsanalyse, Sanierungsnachweis und Nachbeprobung dauerhaft auf. Für Großanlagen der gewerblichen Trinkwasser-Installation gilt anschließend wieder die turnusmäßige Untersuchungspflicht nach § 14b TrinkwV, in der Regel alle drei Jahre.
Routinemäßige Beprobung planenSie müssen das nicht allein durchstehen
Statt selbst passende Gutachter und Fachhandwerker zu recherchieren, reicht eine Anfrage: Wir gleichen Objektart, Anlass und Standort mit unserem geprüften Netzwerk ab und stellen den Kontakt zu qualifizierten Fachbetrieben in Ihrer Region her – für jeden Schritt dieser Checkliste.
- ✓ Fachbetriebe vorab geprüft
- ✓ Vermittlung kostenfrei für Auftraggeber
- ✓ Redaktionelle Prüfung jeder Anfrage vor Weiterleitung
Anfrageformular
Passenden Fachbetrieb anfragen
Bitte füllen Sie die folgenden vier Abschnitte aus. Alle Angaben können vor dem Absenden geprüft werden.
- 1. Objektart
- 2. Anlass
- 3. Standort
- 4. Kontakt