Prüfpflichten für Mietwohngebäude zuverlässig erfüllen
Als Hausverwaltung tragen Sie die Betreiberverantwortung für die Trinkwasser-Installationen in den von Ihnen verwalteten Objekten. Wir vermitteln Ihnen geprüfte Gutachter und Fachbetriebe für Gefährdungsanalyse, Probennahme und Sanierung – schnell und ohne eigene Recherche.
Ihre Herausforderungen
Betreiber gewerblich genutzter Großanlagen der Trinkwasser-Installation – dazu zählen die meisten Mietwohngebäude mit zentraler Warmwasserbereitung – sind nach § 14b TrinkwV zur regelmäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen verpflichtet. Für Hausverwaltungen mit vielen Objekten bedeutet das: unterschiedliche Prüfintervalle, unterschiedliche Zuständigkeiten, viel Koordinationsaufwand.
- 1 Regelmäßige Untersuchungspflicht nach § 14b TrinkwV, meist alle drei Jahre, für Großanlagen der gewerblichen Trinkwasser-Installation.
- 2 Nachweisführung gegenüber Gesundheitsamt, Eigentümergemeinschaft und Mieterschaft.
- 3 Schnelle Reaktion bei Grenzwertüberschreitung, um Haftungsrisiken für die Verwaltung zu vermeiden.
- 4 Koordination mehrerer Objekte mit unterschiedlichen Prüfintervallen und Ansprechpartnern.
Wie wir unterstützen
Eine Anfrage genügt: Wir gleichen Objektart, Anlass und Standort mit unserem Netzwerk geprüfter Gutachter und Fachhandwerker ab und stellen den Kontakt zu passenden Fachbetrieben in Ihrer Nähe her – für Gefährdungsanalyse, Probennahme oder Sanierung nach Grenzwertüberschreitung. Die Vermittlung ist für Sie als Auftraggeber kostenfrei.
Grundlage unserer Kriterien
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) §§ 14–16
- VDI 6023 Blatt 1 (Trinkwasserhygiene)
- DVGW-Arbeitsblätter W551 / W553
- Akkreditierte ZS-Probennahme (§15 Abs. 4 TrinkwV)
Anfrageformular
Passenden Fachbetrieb anfragen
Bitte füllen Sie die folgenden vier Abschnitte aus. Alle Angaben können vor dem Absenden geprüft werden.
- 1. Objektart
- 2. Anlass
- 3. Standort
- 4. Kontakt