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Fachstelle Legionellenschutz Vermittlung geprüfter Fachbetriebe
Für Hausverwaltungen

Prüfpflichten für Mietwohngebäude zuverlässig erfüllen

Als Hausverwaltung tragen Sie die Betreiberverantwortung für die Trinkwasser-Installationen in den von Ihnen verwalteten Objekten. Wir vermitteln Ihnen geprüfte Gutachter und Fachbetriebe für Gefährdungsanalyse, Probennahme und Sanierung – schnell und ohne eigene Recherche.

Ihre Herausforderungen

Betreiber gewerblich genutzter Großanlagen der Trinkwasser-Installation – dazu zählen die meisten Mietwohngebäude mit zentraler Warmwasserbereitung – sind nach § 14b TrinkwV zur regelmäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen verpflichtet. Für Hausverwaltungen mit vielen Objekten bedeutet das: unterschiedliche Prüfintervalle, unterschiedliche Zuständigkeiten, viel Koordinationsaufwand.

  • 1 Regelmäßige Untersuchungspflicht nach § 14b TrinkwV, meist alle drei Jahre, für Großanlagen der gewerblichen Trinkwasser-Installation.
  • 2 Nachweisführung gegenüber Gesundheitsamt, Eigentümergemeinschaft und Mieterschaft.
  • 3 Schnelle Reaktion bei Grenzwertüberschreitung, um Haftungsrisiken für die Verwaltung zu vermeiden.
  • 4 Koordination mehrerer Objekte mit unterschiedlichen Prüfintervallen und Ansprechpartnern.

Wie wir unterstützen

Eine Anfrage genügt: Wir gleichen Objektart, Anlass und Standort mit unserem Netzwerk geprüfter Gutachter und Fachhandwerker ab und stellen den Kontakt zu passenden Fachbetrieben in Ihrer Nähe her – für Gefährdungsanalyse, Probennahme oder Sanierung nach Grenzwertüberschreitung. Die Vermittlung ist für Sie als Auftraggeber kostenfrei.

Grundlage unserer Kriterien

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV) §§ 14–16
  • VDI 6023 Blatt 1 (Trinkwasserhygiene)
  • DVGW-Arbeitsblätter W551 / W553
  • Akkreditierte ZS-Probennahme (§15 Abs. 4 TrinkwV)
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