Legionellen-Experten: Angebote finden
Wer in Deutschland den Wasserhahn aufdreht, erwartet reines Trinkwasser. Frisch und ohne gefährliche Substanzen, Bakterien oder Schadstoffe. In der EU-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG und der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind verschiedene Vorschriften festgelegt, um die strengen Qualitätsanforderungen an Leitungswasser in Deutschland sicherzustellen.
Um diese Vorschriften einhalten zu können, muss das Trinkwasser regelmäßig überprüft werden. Am wichtigsten hierbei: Die Legionellenprüfung.
Vermieter haben eine große Verantwortung Ihrer Mieter gegenüber, wenn es um die Gesundheit geht. Hierzu gehört es sicherzustellen, dass das Trinkwasser nicht mit Legionellen kontaminiert ist.
Kleinanlagen
Eine Wasserprobe ist dann zu nehmen, wenn Hausbrunnen im Einsatz sind. Der Zeitraum zwischen den Beprobungen muss unter 5 Jahre liegen. Das Gesundheitsamt bestimmt je Anlage den Zeitraum für die Wassertests.
Grossanlagen alle 3 Jahre
Vermieter muss unaufgefordert die Legionellenprüfung alle 3 Jahre durchführen. Bei Anlagen, die nach dem 09. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb von drei bis 12 Monaten die erste Untersuchung durchgeführt werden.
Um den Anforderungen der TrinkwV nachzukommen, müssen die Wasserproben an drei Stellen in der Trinkwasser-Anlage durchgeführt werden:
Die Entnahme kann nur durch zertifizierte Probennehmer erfolgen. Die anschließende Analyse wird durch akkreditierte Labore durchgeführt, die den hohen Anforderungen der TrinkwV entsprechen.
Bei kleineren Mehrfamilienhäusern entstehen so durchschnittlich Kosten von etwa 300 € für die regelmäßige Legionellenprüfung, die alle 3 Jahre anfällt. Zertifizierte Probennehmer sind regional unterschiedlich gut verfügbar – besonders in ländlichen Regionen fällt es zunehmend schwerer Personal hierfür zu finden.
Ja, es können die Kosten für eine Legionellenprüfung auf den Mieter in den Betriebskosten umgelegt werden (BGH, Az.: VIII ZR 137/15), wenn im Mietvertrag festgehalten wurde, dass die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Weiterberechnung erfolgt als “Sonstige Betriebskosten” (§2 Nr.17 BetrVK), da regelmäßig anfallende Prüfungen umlagefähig sind.
Aber: Sanierungsarbeiten zur Beseitigung von Legionellen sind nicht umlagefähig, da sie einen Mangel beseitigen!
Da eine Legionellenprüfung gleichzeitig an verschiedenen Zapfstellen im Objekt genommen werden muss – also am gleichen Tag ohne große Zeitdifferenz – besteht Zugangsrecht bei rechtzeitiger Ankündigung. Eine Ankündigung sollte mindestens 2 Wochen vorher erfolgen.
Ein Mieter, der die Probenentnahme bei sich komplett verweigert, verstößt gegen seine Mitwirkungspflicht und auch den Mietvertrag. Der Vermieter muss seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen. Der Mieter muss bei Abwesenheit dafür sorgen, dass die Probennehmer Zugang haben. Dies kann durch die Bereitstellung des Schlüssels an Nachbarn, Freunde oder anderen Personen erfolgen.
Wenn Wasser dezentral erhitzt wird, besteht keine Gefahr des Legionellenbefalls. Sind bei Mietern also ausschließlich Durchlauferhitzer im Einsatz, entfällt die Prüfungspflicht für den Vermieter.
Lesen Sie hier welche Maßnahmen der Vermieter und der Mieter sofort umzusetzen haben.
Sparen Sie Geld, Zeit und Stress durch professionelle Probennehmer in unserem Partner-Netzwerk.
Nutzen Sie unser bundesweites Partner-Netzwerk für zertifizierte Probennehmer in Ihrem Objekt.